Organe der Rechtspflege weisen vielschichtige Prozesse auf. Sogar Geschäfte derselben Art laufen oft sehr unterschiedlich ab.
Mehr oder weniger fixe Workflows über den gesamten Ablauf eines Geschäftes entsprechen erfahrungsgemäss bei den OdR in der Schweiz keinem Bedürfnis. Das bedeutet aber nicht, dass Workflows bei den OdR nicht doch sinnvoll eingesetzt werden können – ganz im Gegenteil!
Es können kleine Workflow-Bausteine verwendet und an besonderen Orten im Geschäftsprozess implementiert werden. Mehrere kleine Workflow-Bausteine können zusammenfügt kompakt wirken und auch grosse Prozesse unterstützen. Schon wenige solcher Bausteine können die Qualität der Daten sowie die Effizienz der Arbeit mit der Applikation erheblich steigern.
Es hat sich bewährt, Workflows bei OdR nur in kleinen Schritten einzuführen und zu etablieren. Wenn z. Bsp. in der Tagesarbeit mit der Applikation Erfassungsfehler aufgetreten sind („Die Statistik ist falsch…!“), kann ein kleiner Workflow oft helfen, denselben Fehler künftig zu verhindern. Dazu soll die Applikation im richtigen Moment Automatismen anbieten mit oder ohne Meldungen wie:
- „Dieser Prozessschritt ist nicht so vorgesehen in der aktuellen Phase des Geschäftes. Sind Sie sicher, dass sie ihn trotzdem ausführen wollen?“
- „Es bestehen noch Pendenzen … Sollen diese jetzt automatisch erledigt werden?“
- „Sollen folgende Prozessschritte automatisch angelegt werden?“
Solche Workflows können empfehlend oder zwingend sein. Das OdR soll selber darüber entscheiden können.
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